Wer promovieren kann
- Dr.-Ing.Akademischer Grad
- 2026Promotionsrecht verliehen
- 14Betreuende Professuren
Das Cluster vergibt den Doktorgrad eigenständig. Eine Universität als Zweitpartner ist nicht mehr nötig. Wer angenommen wird, schreibt sich an der zuständigen Partnerhochschule ein und wird von mindestens zwei Professuren betreut, in der Regel aus unterschiedlichen Häusern.
Zugangsvoraussetzungen
- Regelfall
- Ein fachlich einschlägiger Masterabschluss oder gleichwertiger Hochschulabschluss, in der Regel nach einem Studium mit 300 ECTS-Leistungspunkten und mit mindestens gutem Gesamtergebnis.
- Gleichwertige Abschlüsse
- Ein nach den Bestimmungen der Kultusministerkonferenz gleichwertiger einschlägiger Hochschulabschluss mit mindestens gutem Gesamtergebnis.
- Abschlüsse aus dem Ausland
- Ein vergleichbarer Abschluss, der auch im Land des Hochschulabschlusses zur Promotion berechtigt und als gleichwertig eingestuft wird, mit mindestens gutem Gesamtergebnis.
- Bachelor mit sehr gutem Abschluss
- Besonders qualifizierte Bachelorabsolventinnen und -absolventen mit sehr gutem Gesamtergebnis können über ein Eignungsfeststellungsverfahren nachweisen, dass sie in gleichem Maße zum wissenschaftlichen Arbeiten qualifiziert sind.
- Fachfremder Abschluss
- Passt das Dissertationsthema nicht zum abgeschlossenen Studium, kann der Promotionsausschuss eine Zusatzprüfung zur Auflage machen. Umfang und Inhalt legt er im Einzelfall fest.
Was zum Antrag gehört
- Beglaubigte Abschrift des Abschlusszeugnisses
- Übersicht des Lebens- und Bildungsgangs
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Ausführliches Exposé des Promotionsvorhabens
- Schriftliche Betreuungszusage der Erstbetreuung
- Erklärung zu früheren Promotionsanträgen
- Sprachnachweis bei internationalen Bewerbungen
Das Exposé umfasst Themenvorschlag, Stand der Forschung, Ziele und Beitrag der Arbeit sowie die vorgesehene Vorgehensweise, die Methoden und eine Arbeits- und Ressourcenplanung. Der Sprachnachweis wird über eine DSH-Prüfung mindestens Stufe 3 oder eine mit TOEFL vergleichbare Prüfung auf Niveau C1 erbracht.
Stand der Promotionsordnung
Die Angaben folgen der Promotionsordnung, die dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit derzeit zur Prüfung vorliegt. Maßgeblich ist die Fassung, die in Kraft tritt.